Warum nicht jeder Spruch über den Wald stimmt: Klaus Gülker erzählt es Ihnen.
Bewirtschaftung des Kappler Waldes
In österreichischer Zeit wurde der Kappler Wald übermäßig stark genutzt, so dass im 18. Jh. eine Holznot entstand. Neben der prioritären Lieferung von Gruben- und „Kohlholz“ war die Herrschaft Oberried durch Holzfloßkontrakte auch zur Lieferung von Brennholz für die Garnison Freiburg verpflichtet. Die Kappler Bauern klagten über ungerechtfertigte Holzentnahmen in großen Mengen aus ihrem Wald durch die staatlich privilegierten Bergleute und wiesen darauf hin, dass sie wegen Holzmangels auch nicht mehr Freiburg mit Brennholz beliefern konnten. Die weitgehende Einstellung des Bergwerkbetriebs im 19. Jh. und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung verbesserten den Zustand des Kappler Waldes.
Bei der Besiedlung des Kappler Tales im Mittelalter wurde jedem Hofbauern ein Landstreifen zugewiesen, der sich im Regelfall quer über das Tal von Berggrat zu Berggrat erstreckte. Die flacheren Tallagen wurden landwirtschaftlich genutzt und die steilen, höher gelegenen Hanglagen waren der Waldnutzung vorbehalten. Die Waldnutzung schuf bis in die neueste Zeit die Haupteinnahmequelle für die Kappler Bauern. Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gelangten bis in die 1930-iger Jahre eine große Zahl der Höfe in Staatsbesitz. Dem ging voraus eine lang dauernde Agrarkrise mit vielfältigen Ursachen. Der Staat integrierte die erworbenen Waldanteile in seine Waldungen und verpachtete die Höfe mit ihren landwirtschaftlichen Flächen. Ungefähr 20% der Kappler Waldfläche ist heute noch in Bauern-/Privatbesitz.
Den Grundstock des Gemeindewalds bildet der bereits im 16. Jahrhundert vom Kloster Günterstal erworbene „Hintere Wald“ im Schauinslandgebiet. Später kamen vom Kloster Günterstal noch der „Vordere Wald“ als Allmendwald hinzu sowie im vorigen Jahrhundert die Waldanteile der beiden von der Gemeinde erworbenen Bauerngüter Sohlhof und Rothenhof. Bis in das 20. Jahrhundert hinein hatte der Wald für die Gemeinde erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Heute sind ca.25% der Kappler Waldfläche seit der 1974 erfolgten Eingemeindung Stadtwald.
Nach der Säkularisation 1806 fiel der Grundbesitz der geistigen Territorien an den Staat. Das Großherzogtum Baden wurde damit Eigentümer von 227 ha Wald aus dem Besitz des Deutschen Ordens, des Priorats Oberried und des Klosters Günterstal. Seither wuchs der Waldbesitz des Staates auf Kappler Territorium überwiegend durch Erwerb der Bauernwälder auf über 500 ha Wald an. Der Staat wurde dadurch zum größten Waldbesitzer in Kappel. Heute umfasst der Waldanteil Baden-Württembergs in Kappel über 50% seiner Waldflächen.
Quellen: (1) Stadt Freiburg i.Br., Ortsverw. Kappel (Hsg.): Kappel im Tal. Dorfgemeinde und Stadtteil – Eine Ortsgeschichte - , Freiburg 1993 Gerrit Müller: Die Entwicklung des Waldeigentums von Staat und Gemeinde auf Gemarkung Kappel bei Freiburg i.Br. seit 1806. Eine forstgeschichtlich-heimatkundliche Untersuchung. Unveröffentlichtes Manuskript, Freiburg 1979 Institut für Landespflege der Universität Freiburg im Breisgau (Hsg.): Das Kappler-Tal. Ein Schwarzwaldtal in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Projektarbeit Sommersemester 1985. Unveröffentlichtes Manuskript, Freiburg 1985 Paul Priesner: Der Bergbau im Schauinsland von 1340 bis 1954. Freiburg 1982